Verordnung über die Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt (POLHFVO LSA): § 8 Psychotherapeutische Leistungen

 

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Verordnung über die Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt (POLHFVO LSA): § 8 Psychotherapeutische Leistungen

 

§ 8 Psychotherapeutische Leistungen

Heilfürsorgeleistungen bei einer psychotherapeutischen Behandlung werden entsprechend § 28 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt.


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Red 20231025

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