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Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten (Polizeivollzugsbeamten-Heilfürsorgeverordnung - PolHeilFürsVO M-V) - Inhaltsverzeichnis -
vom 17. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Dezember 2012 (GVOBl. M-V S. 578).
Aufgrund des § 112 Absatz 2 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687 ) verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium:
Inhaltsübersicht
§ 1 Anwendungsbereich, anspruchsberechtigter Personenkreis
§ 3 Vorbeugende Gesundheitsfürsorge
§ 4 Ambulante ärztliche Versorgung einschließlich psychotherapeutischer Versorgung
§ 5 Stationäre Krankenhausbehandlung
§ 8 Familien- und Haushaltshilfe
§ 13 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
§ 14 Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
§ 15 Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
§ 16 Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation
§ 19 Heilfürsorge außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern
§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Red 20231024