Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten (Polizeivollzugsbeamten-Heilfürsorgeverordnung - PolHeilFürsVO M-V) - Inhaltsverzeichnis -

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Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten (Polizeivollzugsbeamten-Heilfürsorgeverordnung - PolHeilFürsVO M-V) - Inhaltsverzeichnis -

vom 17. Dezember 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. Dezember 2012 (GVOBl. M-V S. 578).

Aufgrund des § 112 Absatz 2 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687 ) verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium:


Inhaltsübersicht

§ 1 Anwendungsbereich, anspruchsberechtigter Personenkreis

§ 2 Leistungsumfang

§ 3 Vorbeugende Gesundheitsfürsorge

§ 4 Ambulante ärztliche Versorgung einschließlich psychotherapeutischer Versorgung

§ 5 Stationäre Krankenhausbehandlung

§ 6 Zahnärztliche Versorgung

§ 7 Häusliche Krankenpflege

§ 8 Familien- und Haushaltshilfe

§ 9 Arznei- und Verbandmittel

§ 10 Heilmittel

§ 11 Hilfsmittel

§ 12 Sehhilfen

§ 13 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

§ 14 Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt

§ 15 Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 16 Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation

§ 17 Künstliche Befruchtung

§ 18 Fahrtkosten

§ 19 Heilfürsorge außerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern

§ 20 Härtefälle

§ 21 Übergangsheilfürsorge

§ 22 Einzelmaßnahmen

§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


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Red 20231024

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