
| Partner der Gewerkschaft der Polizei (GdP): die DKB mit dem kostenlosen Konto | |
|
|
PDF-SERVICE für nur 15 Euro Zum Komplettpreis von 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffent-lichen Dienst und dem Beamtenbereich auf dem Laufenden, u.a. beamten-informationen.de. Auch zum Beamtenrecht des Bundes und der Länder werden Sie gut informiert. Im Portal PDF-SERVICE finden Sie alle 10 Bücher, u.a. auch die fünfeBooks Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) sowie alle weiteren Bücher bzw. eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
Verordnung über die Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt (POLHFVO LSA): § 36 Eigenbehalte
Kapitel 5
Eigenbehalte und Belastungsgrenzen
§ 36 Eigenbehalte
Die nach diesen Vorschriften zu leistenden Zuzahlungen sind vom Heilfürsorgeberechtigten grundsätzlich beim Leistungserbringer zu entrichten. Der Heilfürsorgeberechtigte hat bei der Ausstellung von ärztlichen Verordnungen beim leistungsverordnenden Arzt auf seine bestehende Zuzahlungspflicht hinzuweisen. Sofern eine Zuzahlungspflicht aufgrund der Regelungen des § 37 nicht besteht, hat der Heilfürsorgeberechtigte dem Arzt einen entsprechenden durch die Abrechnungsstelle ausgestellten Befreiungsbescheid vorzulegen. Sofern der Einbehalt der Zuzahlung aufgrund nicht bestehender Verpflichtung durch den Leistungserbringer nicht erfolgt, ist die Zuzahlung durch den Heilfürsorgeberechtigten nach Aufforderung gegenüber der Abrechnungsstelle zu entrichten.
|
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Red 20231025