Verordnung über die Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Brandenburg (Brandenburgische Polizei-Heilfürsorgeverordnung - BbgPolHV) - Inhaltsverzeichnis

 

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Verordnung über die Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Brandenburg (Brandenburgische Polizei-Heilfürsorgeverordnung - BbgPolHV)

vom 28. Juni 2010 (GVBl.II/10, zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. März 2015 (GVBl.II/15)

Auf Grund des § 114 Absatz 2 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes vom 3. April 2009 (GVBl. I S. 26) verordnet der Minister des Innern:

Inhaltsübersicht

§ 1 Heilfürsorgeberechtigte

§ 2 Umfang der Heilfürsorge

§ 3 Vorbeugende Gesundheitsfürsorge

§ 4 Ambulante ärztliche Behandlung

§ 5 Zahnärztliche Behandlung

§ 6 Krankenhausbehandlung und Anschlussheilbehandlung

§ 7 Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe

§ 8 Schwangerschaft und Entbindung

§ 9 Künstliche Befruchtung

§ 10 Psychotherapie

§ 11 Stationäre und ambulante Hospizleistungen

§ 12 Vorsorgekuren, Heilkuren und Mutter-/Vater-Kind-Kuren

§ 13 Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel und Rehabilitationssport

§ 14 Notwendige Heilbehandlung außerhalb des Landes

§ 15 Fahrkosten

§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


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Red 20231023
 

 

 

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