BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich. |
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Verordnung über die Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt (POLHFVO LSA): § 11 Integrierte Versorgung
§ 11 Integrierte Versorgung
Leistungen einer verschiedene Leistungssektoren übergreifenden Versorgung oder einer interdisziplinär fachübergreifenden Versorgung können Heilfürsorgeberechtigten gewährt werden, sofern Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung gleiche Leistungen erhalten.
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Red 20231025