
| Partner der Gewerkschaft der Polizei (GdP): die DKB mit dem kostenlosen Konto | |
|
|
PDF-SERVICE für nur 15 Euro Zum Komplettpreis von 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffent-lichen Dienst und dem Beamtenbereich auf dem Laufenden, u.a. beamten-informationen.de. Auch zum Beamtenrecht des Bundes und der Länder werden Sie gut informiert. Im Portal PDF-SERVICE finden Sie alle 10 Bücher, u.a. auch die fünfeBooks Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) sowie alle weiteren Bücher bzw. eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
Verordnung über die Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt (POLHFVO LSA): § 27 Leistungen in Pflegefällen
§ 27 Leistungen in Pflegefällen
(1) Bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch werden die Kosten für eine notwendige häusliche Pflege, Tagespflege, Nachtpflege und vollstationäre Pflege nach Maßgabe des Absatzes 2 übernommen. §§ 38 und 39 der Bundesbeihilfeverordnung finden entsprechende Anwendung.
(2) Leistungen der sozialen und privaten Pflegeversicherung sind von den betroffenen Heilfürsorgeberechtigten der Abrechnungsstelle anzugeben.
|
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Red 20231025