Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten (Polizeivollzugsbeamten-Heilfürsorgeverordnung - PolHeilFürsVO M-V): § 1 Anwendungsbereich, anspruchsberechtigter Personenkreis

 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.
Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

 

>>>zur Übersicht der Polizeivollzugsbeamten-Heilfürsorgeverordnung (PolHeilFürsVO M-V)


Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten (Polizeivollzugsbeamten-Heilfürsorgeverordnung - PolHeilFürsVO M-V): § 1 Anwendungsbereich, anspruchsberechtigter Personenkreis

 

§ 1 Anwendungsbereich, anspruchsberechtigter Personenkreis

(1) Den Polizeivollzugsbeamten wird über die Unfallfürsorge hinaus zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und der Dienstfähigkeit Heilfürsorge gewährt.

(2) Heilfürsorge wird für die Zeit gewährt, in der der Polizeivollzugsbeamte oder die Polizeivollzugsbeamtin Dienst- oder Anwärterbezüge erhält. Dienstbezüge in diesem Sinne sind auch gekürzte Dienst- oder Anwärterbezüge sowie Mutterschaftsgeld. Heilfürsorge wird auch während der Elternzeit gewährt. Der Anspruch erlischt, sobald die Polizeivollzugsbeamteneigenschaft nicht mehr gegeben ist.

(3) Die Heilfürsorgeberechtigten erhalten vom Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern eine Krankenversichertenkarte für ärztliche Behandlungen. Sie haben vor Beginn der Behandlung die gültige Krankenversichertenkarte vorzulegen.


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen



Red 20231024

mehr zu: Mecklenburg-Vorpommern
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.polizeivollzugsbeamte.de © 2024