Baden-Württemberg: Regelungen zur Freien Heilfürsorge

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Für Polizeibeamte in den Ländern bestehen eigenständige Regelungen bei der Beihilfe bzw. der Freien Heilfürsürge:

Baden-Württemberg

Heilfürsorge
Die nachfolgenden Ausführungen zur Heilfürsorge gelten nur für Polizeibeamte des Landes Baden-Württemberg und technische Beamte der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal, Heilfürsorgeberechtigt sind nur diese Personen, nicht deren Angehörige.

https://lbv.landbw.de/service/fachliche-themen/beamte/heilfursorge

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