Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen (Bremische Heilfürsorgeverordnung - BremHfV) - Inhaltsverzeichnis -

Neu aufgelegt: März 2025

 

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Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen (Bremische Heilfürsorgeverordnung - BremHfV) - Inhaltsverzeichnis -

Bremische Heilfürsorgeverordnung (BremHfV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2002 (Brem.GBl. 2002, S. 34), zuletzt geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 09. März 2010 (Brem.GBl. S. 249)

§ 1 - Heilfürsorgeberechtigter Personenkreis

§ 2 - Umfang der freien Heilfürsorge

§ 3 - Gesundheitsfürsorge, ambulante allgemein-medizinische und fachärztliche Behandlungen

§ 4 - Leistungen zur Früherkennung und zur Verhütung von Krankheiten

§ 4a - Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

§ 5 - Zahnärztliche Behandlungen

§ 6 - Zahnersatz

§ 7 - Arznei- und Verbandmittel

§ 8 - Heilmittel, Heilbehandlungen

§ 9 - Hilfsmittel

§ 10 - Häusliche Krankenpflege

§ 11 - Krankenhausbehandlung

§ 12 - Fahr- und Transportkosten

§ 13 - Vorsorgekuren

§ 14 - Heilkuren

§ 15 - Sanatoriumsaufenthalt

§ 16 - Heilfürsorge bei Bestehen einer freiwilligen Krankenversicherung

§ 17 - Beihilfe bei Inanspruchnahme von freier Heilfürsorge

§ 18 - Datenschutz

§ 19 - Zuständigkeit

§ 20 - Verwaltungsvorschriften

§ 21 - (gegenstandslos)

§ 22 - (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)


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Red 20231024

 

 

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