Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen (Bremische Heilfürsorgeverordnung - BremHfV). § 4a Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

 

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Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen (Bremische Heilfürsorgeverordnung - BremHfV)

 

§ 4a Schwangerschaftsabbruch und Sterilisation

§ 24b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.


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Red 20231024

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