Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen (Bremische Heilfürsorgeverordnung - BremHfV). § 6 Zahnersatz

 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.
Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

 

>>>zur Übersicht der Bremischen Heilfürsorgeverordnung (BremHfV)


Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen (Bremische Heilfürsorgeverordnung - BremHfV)

 

§ 6 Zahnersatz

(1) Die freie Heilfürsorge erstattet die Kosten der im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung durchgeführten medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz (zahnärztliche Behandlung und zahntechnische Leistungen) entsprechend den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.

(2) Die Übernahme der Kosten für Zahnersatz ist vor Beginn der Behandlung anhand eines vom Zahnarzt aufgestellten Heil- und Kostenplanes bei der Heilfürsorgestelle zu beantragen. Mit der Behandlung soll erst begonnen werden, wenn die Übernahme des Kostenanteils anerkannt wurde.


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen



Red 20231024

mehr zu: Bremen
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.polizeivollzugsbeamte.de © 2024