Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen (Bremische Heilfürsorgeverordnung - BremHfV). § 5 Zahnärztliche Behandlungen

Partner der Gewerkschaft der Polizei (GdP): die DKB mit dem kostenlosen Konto  

DKB LOGO

 

PDF-SERVICE für nur 15 Euro

Zum Komplettpreis von 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffent-lichen Dienst und dem Beamtenbereich auf dem Laufenden, u.a. beamten-informationen.de. Auch zum Beamtenrecht des Bundes und der Länder werden Sie gut informiert. Im Portal PDF-SERVICE finden Sie alle 10 Bücher, u.a. auch die fünf
eBooks Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) sowie alle weiteren Bücher bzw. eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht der Bremischen Heilfürsorgeverordnung (BremHfV)


Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen (Bremische Heilfürsorgeverordnung - BremHfV)

 

§ 5 Zahnärztliche Behandlungen

(1) Die zahnärztliche Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Früherkennung, Behandlung und Verhütung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist.

(2) Die zahnärztliche Behandlung wird durch Zahnärzte durchgeführt, die einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung angehören. Die Behandlungskosten werden bis zur Höhe der mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung getroffenen Vereinbarungen übernommen. Andere Zahnärzte dürfen nur

1. in Notfällen oder
2. in den Fällen, in denen die Zahnärzte bereit sind, nach den in Satz 2 genannten Vereinbarungen zu behandeln,

gewählt werden.

(3) Vor Beginn der zahnärztlichen Behandlung ist ein Zahnbehandlungsschein zu übergeben. Dieser gilt jeweils für ein Kalendervierteljahr.

(4) Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehört die kieferorthopädische Behandlung, sofern nicht schwere Kieferanomalien vorliegen, die ein Ausmaß haben, das kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erfordert.


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen



Red 20231024

mehr zu: Bremen
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.polizeivollzugsbeamte.de © 2026