
| Partner der Gewerkschaft der Polizei (GdP): die DKB mit dem kostenlosen Konto | |
|
|
PDF-SERVICE für nur 15 Euro Zum Komplettpreis von 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffent-lichen Dienst und dem Beamtenbereich auf dem Laufenden, u.a. beamten-informationen.de. Auch zum Beamtenrecht des Bundes und der Länder werden Sie gut informiert. Im Portal PDF-SERVICE finden Sie alle 10 Bücher, u.a. auch die fünfeBooks Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) sowie alle weiteren Bücher bzw. eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
>>>zur Übersicht der Heilfürsorgeverordnung (HFVO)
Landesverordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr und des Polizeivollzugsdienstes im Lande Schleswig-Holstein (Heilfürsorgeverordnung - HFVO): § 30 Übergangsregelung Feuerwehr
§ 30 Übergangsregelung Feuerwehr
(1) Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr, die vor dem 1. Januar 2006 das 45. Lebensjahr vollendet hatten und denen nach Ziffer 9 der für sie bisher geltenden Heilfürsorgebestimmungen vom 22. Dezember 1994 in der Fassung der ersten Änderung vom 20. Januar 1999 Heilfürsorge in pauschalierter Form gewährt wurde, kann anstelle von Sachleistungen nach dieser Verordnung Heilfürsorge in pauschalierter Form weitergewährt werden, wenn dies bis zum 31. Dezember 2006 schriftlich beantragt wurde.
(2) Bei den Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr nach Absatz 1 werden bei einer Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum doppelten dieses Betrages aufgestockt. Soweit die Gewährung von Leistungen für Sehhilfen in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen ist, erhalten diese auf der Grundlage dieser Verordnung Heilfürsorgeleistungen für die Gläser im Rahmen der für die gesetzlich Versicherten vereinbarten Festbeträge.
|
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Red 20231025