Landesverordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr und des Polizeivollzugsdienstes im Lande Schleswig-Holstein (Heilfürsorgeverordnung - H10 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Neu aufgelegt: März 2025

 

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Landesverordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr und des Polizeivollzugsdienstes im Lande Schleswig-Holstein (Heilfürsorgeverordnung - HFVO): § 10 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

 

Abschnitt III
Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft 

§ 10 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Heilfürsorgeberechtigte haben bei Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln, stationäre Entbindung, häusliche Pflege und Haushaltshilfe, Schwangerschaftsgymnastik und sonstige notwendige vorbereitende Maßnahmen auf die Geburt, ausgenommen Wickelkurse. §§ 24c bis h SGB V gelten entsprechend.


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Red 20231025

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