Sächsische Heilfürsorgeverordnung (SächsHfVO): § 7 Zahnersatz

Partner der Gewerkschaft der Polizei (GdP): die DKB mit dem kostenlosen Konto  

DKB LOGO

 

PDF-SERVICE für nur 15 Euro

Zum Komplettpreis von 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffent-lichen Dienst und dem Beamtenbereich auf dem Laufenden, u.a. beamten-informationen.de. Auch zum Beamtenrecht des Bundes und der Länder werden Sie gut informiert. Im Portal PDF-SERVICE finden Sie alle 10 Bücher, u.a. auch die fünf
eBooks Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) sowie alle weiteren Bücher bzw. eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht der Sächsischen Heilfürsorgeverordnung (SächsHfVO)

 

Es wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen verordnet aufgrund von

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Heilfürsorge für Beamte des Polizeivollzugsdienstes, Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz und feuerwehrtechnische Beamte (Sächsische Heilfürsorgeverordnung – SächsHfVO): § 7 Zahnersatz

 

§ 7 Zahnersatz

(1) Heilfürsorgeberechtigte haben Anspruch auf medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen (zahnärztliche Behandlung und zahntechnische Leistungen).

(2) Heilfürsorgeberechtigte erhalten befundbezogene Festzuschüsse nach § 55 in Verbindung mit § 56 SGB V. Es wird der doppelte Festzuschuss, höchstens in Höhe der tatsächlich bei der Regelversorgung entstandenen Kosten, übernommen. Die Mehrkosten haben Heilfürsorgeberechtigte selbst in vollem Umfang zu tragen. Dazu ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Heilfürsorgeberechtigten zu treffen.

(3) Die Versorgung mit Zahnersatz, einschließlich Suprakonstruktionen, bedarf der Genehmigung.


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen



Red 20231025

mehr zu: Sachsen
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.polizeivollzugsbeamte.de © 2026