BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich. |
.
>>>zur Übersicht der Verordnung über die Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamten in Brandenburg
Verordnung über die Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Brandenburg (Brandenburgische Polizei-Heilfürsorgeverordnung - BbgPolHV)
§ 8 Schwangerschaft und Entbindung
(1) Die Heilfürsorge umfasst die ärztliche Versorgung während der Schwangerschaft.
(2) Aus Anlass der Entbindung in einer Entbindungs- oder Krankenanstalt werden aus Mitteln der Heilfürsorge Behandlungs- und Pflegekosten gewährt. Für das Neugeborene werden lediglich die Unterbringungs- und Betreuungskosten aus Heilfürsorgemitteln, längstens jedoch für die Dauer von sechs Tagen nach der Entbindung, übernommen. Bei Hausentbindungen werden die Kosten für die Hebamme oder den Entbindungspfleger und die Ärztin oder den Arzt übernommen.
(3) Im Übrigen werden die Kosten für Leistungen einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers in demselben Umfang übernommen, wie die gesetzliche Krankenversicherung diese Leistungen gewährt.
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Red 20231023