Berlin: Verordnung für Freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (HfVO): § 2 Zweck der freien Heilfürsorge

Partner der Gewerkschaft der Polizei (GdP): die DKB mit dem kostenlosen Konto  

DKB LOGO

 

PDF-SERVICE für nur 15 Euro

Zum Komplettpreis von 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffent-lichen Dienst und dem Beamtenbereich auf dem Laufenden, u.a. beamten-informationen.de. Auch zum Beamtenrecht des Bundes und der Länder werden Sie gut informiert. Im Portal PDF-SERVICE finden Sie alle 10 Bücher, u.a. auch die fünf
eBooks Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) sowie alle weiteren Bücher bzw. eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht der Berliner Verordnung der freien Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamten (HfVO)

 

Berlin: Verordnung über die freie Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (HfVO)

 

§ 2 Zweck der freien Heilfürsorge

(1) Die freie Heilfürsorge dient der Erhaltung und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit der Beamtinnen und Beamten. Die heilfürsorgeberechtigten Personen bleiben auch bei Nichtinanspruchnahme der Heilfürsorge im dienstlichen Interesse in polizeiärztlicher Überwachung.

(2) Die bei der Durchführung der Heilfürsorge entstehenden Kosten trägt der Dienstherr, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.

(3) (aufgehoben)


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen



Red 20231020

mehr zu: Berlin
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.polizeivollzugsbeamte.de © 2026