
| Partner der Gewerkschaft der Polizei (GdP): die DKB mit dem kostenlosen Konto | |
|
|
PDF-SERVICE für nur 15 Euro Zum Komplettpreis von 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffent-lichen Dienst und dem Beamtenbereich auf dem Laufenden, u.a. beamten-informationen.de. Auch zum Beamtenrecht des Bundes und der Länder werden Sie gut informiert. Im Portal PDF-SERVICE finden Sie alle 10 Bücher, u.a. auch die fünfeBooks Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) sowie alle weiteren Bücher bzw. eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
>>>zur Übersicht der Hamburgischen Heilfürsorgeverordnung (HmbHFVO)
Hamburgische Heilfürsorgeverordnung (HmbHFVO): § 10 Krankenbehandlung
Abschnitt V
Leistungen zur Behandlung einer Krankheit
§ 10 Krankenbehandlung
Heilfürsorgeberechtigte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Heilfürsorge umfasst:
1. Ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung (§ 11),
2. künstliche Befruchtung (§ 12),
3. zahnärztliche Behandlung (§ 13),
4. Versorgung mit Zahnersatz (§ 14),
5. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln (§§ 15 bis 17),
6. häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe (§§ 18 und 20),
7. Soziotherapie (§ 19),
8. Krankenhausbehandlung (§ 21),
9. Hospizleistungen (§ 22),
10. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 23).
|
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Kapitalanlagen - Krankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen |
PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst |
Red 20231024