Hamburgische Heilfürsorgeverordnung (HmbHFVO): § 28 Inkrafttreten

 

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Hamburgische Heilfürsorgeverordnung (HmbHFVO): § 28 Inkrafttreten

 

§ 28 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2014 in Kraft.


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Red 20231024

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