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27. Ordentlicher Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP): Mehr als 300 Anträge müssen die 254 Delegierten beraten...
Mehr als 300 Anträge wollen die 254 Delegierten auf dem 27. Ordentlichen Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vom 12. bis 14. September 2022 in Berlin erörtern und verabschieden. Welche Schwerpunktthemen behandelt werden, haben wir in einer kurzen Übersicht zusammengefasst ...
Besoldung und Dienstunfälle
Zu den Schwerpunktthemen der Debatten anlässlich der Antragsberatung auf dem 27. Ordentlichen Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei (GdP) zählt unter anderem die Umsetzung eines sogenannten „Polizeibesoldungsstatusgesetzes“. Kurz: Gleiches Geld für gleiche Arbeit. Die GdP spricht sich in diesem Antrag für ein bundeseinheitliches Rahmenrecht zur Besoldung von Polizeibeschäftigten und Beschäftigten des Zolls mit Vollzugsaufgaben aus.
Ein weiterer wesentlicher Punkt für die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter ist in diesem Zusammenhang auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Der GdP zufolge soll diese künftig bundesweit einheitliche Leistungen bei Handlungen, die eine besondere Lebensgefahr oder den Tod zur Folge haben, umfassen. So soll die einmalige Unfallentschädigung bei einem qualifizierten Dienstunfall künftig bundeseinheitlich mindestens 500.000 Euro betragen. Hinterbliebene sowie Lebenspartnerinnen und -partner sollen im Falle des Versterbens vollumfänglich in die Hinterbliebenenversorgung einbezogen werden.
Die GdP erörtert überdies auch ein Mehr an Fürsorge durch den Dienstherrn im Falle einsatzbedingter Corona-Erkrankungen. Künftig soll eine Covid-19 Infektion im Dienst für den Betroffenen oder die Betroffene unbürokratischer und einfacher als Dienstunfall anerkannt werden. Beamtinnen und Beamten sind in Covid-Pandemielagen (und darüber hinaus) einem besonderen Kontaktrisiko ausgesetzt. Bestehende versorgungsrechtliche Regelungen sind aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei unzureichend. Je höher das Risiko der Infektion bei der Verrichtung des Dienstes ist, umso stärker müsse die Fürsorge des Dienstherrn sein.
Verkehrswende, Krisenresilienz, Digitalisierung
Die Delegierten werden sich weiterhin mit der Gestaltung der Verkehrswende auseinandersetzen. In deren Zentrum steht vorrangig die Sicherheit aller Teilnehmenden. Die GdP sieht hierin eine Chance zur Verwirklichung der Vision Zero – einer Reduzierung der Zahl von Unfällen mit tödlichem Ausgang auf null. Die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter diskutieren den Antrag, Verkehrsregeln und Sanktionen für Verstöße europaweit zu harmonisieren, um ein gleichmäßig hohes Niveau der Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Mit Blick auf den deutschen Straßenverkehr bedeutet das, ein klares Konzept zum polizeilichen Umgang mit Rauschmitteln am Steuer zu entwickeln, insbesondere im Lichte einer möglichen Cannabislegalisierung.
Pandemie, Krieg, Flut: Krisenhafte Ereignisse der Gegenwart und jüngeren Vergangenheit haben gezeigt, welch großen Herausforderungen die Polizeien von Bund und Ländern bei der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung gegenüberstehen. Klar ist: Eine systematische und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung polizeilicher Krisenresilienz der Polizeien ist unabdingbar. Dazu bedarf es verstärkt des praktischen und finanziellen Engagements von Bund und Ländern. Der GdP zufolge ist dazu die Erstellung umfassender und überregional abgestimmter Krisen-, Pandemie- und Katastrophenpläne, heißt es in einem Antrag. Überdies müsse gewährleistet sein, dass stets verlässliche Sachmittel und Infrastrukturen vorgehalten würden.
Ein weiterer Fokus soll auf der verstärkten Fortführung der Digitalisierung in der Polizei liegen. Auf der Schwelle vom analogen zum digitalen Zeitalter sind Polizeibeschäftigte zunehmend auf Technologie angewiesen. Das gilt sowohl für den operativen Dienst als auch für die Polizeiverwaltung und den Tarifbereich.
Quelle: GdP vom 12.09.2022