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Aufwandsentschädigung neu geregelt
Am 1. Juli 2014 trat die brandenburgische Polizei-Aufwandsentschädigungsverwaltungsvorschrift in Kraft. Damit werden die pauschalen Regelungen über Aufwandsentschädigungen für Fahndungskosten, Bekleidungszuschuss, Haltung von Diensthunden oder auch die Reinigungspauschalen zusammengefasst.
Im Rahmen des durchgeführten Beteiligungsverfahrens konnte die GdP mehrere Forderungen durchsetzen. So beträgt die Diensthundebetreuungspauschale nun 85 Euro und es wird nicht mehr zwischen Erst- und Zweithund unterschieden. Darüber hinaus wurde die Fahndungskostenpauschale sowie Bekleidungspauschale im kriminalpolizeilichen Außendienst auf 20 Euro erhöht. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Bekleidungspauschale bleiben überwiegend bestehen, wobei sie nur bei Tätigkeiten im Außendienst gezahlt wird. Der Berechtigtenkreis der Bekleidungskostenpauschale wurde auf Polizeivollzugsbeamten des Einsatztrupps Videoüberwachung der Verkehrspolizei sowie Personenschützer ausgeweitet. Die Verordnung gilt sinngemäß für die Tarifbeschäftigten.
Quelle: Newsletter INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte vom Juni 2014