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neue Verwaltungsvorschrift zur „Individuellen Kennzeichnungspflicht von Polizisten"
GdP lehnt Kennzeichnungspflicht weiterhin entschieden ab
Ich weiß nicht, wie oft ich das noch sagen muss: ES GIBT KEINEN SACHLICHEN GRUND FÜR EINE KENNZEICHUNGSPFLICHT! Die derzeitige Regelung ist völlig ausreichend“, so der Landesvorsitzender Gewerkschaft der Polizei (GdP) Christian Schumacher mit Blick auf die heute im Kabinett vorgestellten Verwaltungsvorschrift zur „Individuellen Kennzeichnungspflicht von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Einsatzeinheiten der Landespolizei“. Bereits jetzt gibt es in den geschlossenen Einheiten eine taktische Kennzeichnung, die eine Identifikation bis in die einzelne Gruppe jeder Hundertschaft ermöglicht.
Schumacher weiter: „Mir ist kein Fall in Mecklenburg-Vorpommern bekannt, in dem bei einem Verdacht auf eine rechtswidrige Handlung der beschuldigte Polizeibeamte nicht identifiziert werden konnte.“
„Hier wird Klientelpolitik zur Lasten meiner Kolleginnen und Kollegen betrieben und die Polizei unnötig unter Generalverdacht gestellt“, so Schumacher abschließend.
Quelle: Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Mecklenburg- Vorpommern, 20.12.2017
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