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GdP fordert Abschaffung der starren Mindestgrößen

Die Gewerkschaft der Polizei NRW (GdP) fordert nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf eine Abschaffung der starren Mindestgrößen für den Zugang zur Polizeiausbildung. „Natürlich kommt es im Polizeiberuf auch auf die körperliche Durchsetzungsfähigkeit an,“ so GdP-Vorsitzender Arnold Plickert, „ die hängt aber doch nicht allein davon ab, ob Bewerberinnen oder Bewerber wenige Zentimeter größer oder kleiner sind.“

Die GdP fordert deshalb, dass Bewerberinnen und Bewerber die Chance bekommen müssen, zu beweisen, dass sie die für den Polizeiberuf notwendige körperliche Durchsetzungskraft besitzen. Plickert: „Die Körpergröße kann nur ein erster Orientierungswert sein. Bewerberinnen und Bewerber, die kleiner sind könnten dann, wie etwa heute schon in Bayern durch einen sportlichen Vortest ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen.“

Als ebenfalls nicht hinnehmbar kritisiert die GdP auch den föderalen Flickenteppich bei der geforderten Mindestgröße. Sie schwankt je nach Bundesland zwischen 1,60 und 1,68 Meter. „Wir müssen hier wieder zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen,“ so der GdP-Vorsitzende.

Eine mögliche Überprüfung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf durch das Oberverwaltungsgericht NRW wird nach Auffassung der GdP zu keinem anderen Ergebnis führen. Plickert: „Wir sollten unsere Energie jetzt darauf richten, die Zugangsvoraussetzungen in NRW zu überarbeiten um eine klare Ausgangslage für Bewerberinnen und Bewerber zu schaffen.“

 

Quelle: Gewerkschaft der Polizei Nordrhein- Westfalen, 08.08.2017


 

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