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Frauenförderung jetzt zügig in die Beurteilungsrichtlinien integrieren

Die Kriterien zur Frauenförderung sollen in NRW nicht mehr einheitlich über ein Gesetz festgelegt werden, sondern auf der Ebene der einzelnen Behörden. Das geht aus einem Entwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes hervor, über den der Landtag heute in erster Lesung beraten hat. Mit der Gesetzesänderung will die neue Landesregierung die Beförderungsentscheiden in NRW, gegen die es in den vergangenen Monaten zahlreiche Klagen gegeben hat, wieder rechtssicher machen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die geplante Gesetzesänderung begrüßt. „Die bisherige Regelung hat dazu geführt, dass in zahlreichen Behörden faktisch fast nur noch Frauen befördert werden konnten. Leistungsunterschiede unterhalb der Gesamtnote haben keine Rolle mehr gespielt. Das verstößt aber nach Meinung der Gerichte gegen das Prinzip der Bestenauslese im öffentlichen Dienst“, sagte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert. „Deshalb ist es gut, dass NRW in Zukunft einen anderen Weg gehen wird, um die Frauenförderung sicherzustellen.“

Die GdP hatte bereits im vergangenen Jahr die damalige rot-grüne Landesregierung wiederholt aufgefordert, die Frauenförderung nicht durch das Landesbeamtengesetz zu regeln, sondern mit Hilfe der Beurteilungsrichtlinien für den öffentlichen Dienst. „Das gibt uns die Möglichkeit, die unterschiedlichen Bedingungen, die es zum Beispiel bei der Polizei, in den Schulen und in der Justizverwaltung gibt, zu berücksichtigen“, erläutert Plickert. „Mit der geplanten Gesetzesänderung hat die neue Landesregierung dafür die Voraussetzungen geschaffen.“

Die GdP dringt darauf, dass die von der Landesregierung angekündigte Evaluierung der Beurteilungsrichtlinien zeitnah angegangen wird. „Wir müssen den Anteil von Frauen in den Führungspositionen der Polizei dringend erhöhen. Wenn sich da etwas bewegen soll, sind die Beförderungsrichtlinien der richtige Ansatzpunkt. Wir erwarten deshalb, dass das jetzt auch angegangen wird“, sagte Plickert.

 

Quelle: Gewerkschaft der Polizei Nordrhein- Westfalen,, 12.07.2017


 

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