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GdP begrüßt Vorstoß der Bundesregierung zum Verbot psychoaktiver Substanzen

Malchow: Lebensgefährliche Psychodrogen wie Legal Highs aus dem Verkehr ziehen

Als längst überfällig bezeichnet die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Absicht der Bundesregierung, neue chemische Stoffgruppen zur Herstellung illegaler psychoaktiver Drogen zu verbieten. Damit schließe die Politik eine wichtige Lücke im Betäubungsmittelgesetz und könne damit wirksamer die Gesundheit vor allem vieler junger Konsumenten schützen. „Wer diese Kräutermischungen oder auch Badesalze zu sich nimmt, riskiert sein Leben“, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Mittwoch in Berlin. Psychoaktive Substanzen, in der Szene als „Legal Highs“ bekannt, könnten zu teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Vergiftungen oder auch zum Tod führen.

Sogenannte weiche Drogen nicht verharmlosen
Mit der Bildung von Stoffgruppen komme die Bundesregierung einer seit langem geäußerten Forderung der GdP nach, den Kampf gegen die Drogenkriminalität zu erleichtern. Legal Highs etablieren sich nach Erkenntnissen der GdP in stetig veränderten Zusammensetzungen in Deutschland. Allein im vergangenen Jahr wurden mindestens 60 neue Wirkstoffe erstmals auf dem deutschen Markt festgestellt.

„Der Handel mit solchen neuen Stoffen war bislang nicht unmittelbar strafbar. Erst nach zeitaufwendiger Aufnahme eines Stoffes in die Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz konnte die Polizei gegen die Produzenten und Händler ermitteln. Das heißt, Polizei, Kriminaltechniker und Betäubungsmittelexperten werden entlastet, wenn ganze Stoffgruppen unter Strafe gestellt werden“, betonte Malchow.

Unterdessen warnt die GdP angesichts der um fast 20 Prozent gestiegen Zahl von Drogentoten im vergangenen Jahr vor einer Verharmlosung sogenannter weicher Drogen. Malchow: „Nicht nur vermeintlich legale Drogen üben offenbar auf einen größer werdenden Teil der Bevölkerung eine starke Anziehungskraft aus. Diese Entwicklung kann durch klare Verbote zurückgedrängt werden.“

 

Quelle: Gewerkschaft der Polizei, 04.05.2016


 

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