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GdP zu Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Oliver Malchow: Vertrauensbeweis für die Arbeit des BKA
Berlin.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die eingeräumten Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Terrorabwehr im Grundsatz nicht beanstandet hat. GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow sagte am Mittwoch in Berlin: „Das Karlsruher Urteil zeigt Augenmaß, indem es lediglich dem Gesetzgeber auferlegt, grundrechtskonforme Grenzen der polizeilichen Maßnahmen zu formulieren. Die zur Terrorabwehr notwendigen polizeilichen Instrumente sind aber verfassungsgemäß.“
Malchow: "Das Urteil zeigt Augenmaß."
Die Tatsache , dass das Bundesverfassungsgericht die Fortwirkung der bisherigen Rechtgrundlagen für die Terrorismusbekämpfung mit kleinen Einschränkungen bis Mitte 2018 erlaube, zeige, so Malchow, dass der Arbeit des BKA zum Schutz der Bevölkerung ein sehr hoher Stellenwert zugemessen werden. Der GdP-Vorsitzende: Die Entscheidung der Richter ist ein Vertrauensbeweis für die Arbeit des Bundeskriminalamtes, die keinesfalls verfassungswidrig ist“.
Quelle: Gewerkschaft der Polizei, 20.04.2016
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