Polizeivollzugsbeamte: Verordnung über die freie Heilfürsorge für die Polizei (HeilfürsV): § 2 Die freie Heilfürsorge umfaßt

 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.
Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.

 

>>>zurück zur Übersicht der Verordnung über die freie Heilfürsorge für die Polizei (HeilfürsV)

 

Verordnung über die freie Heilfürsorge für die Polizei (HeilfürsV)

 

§ 2 Die freie Heilfürsorge umfaßt

1. für die nach § 1 Nrn. 1 und 2 Berechtigten

a) vorbeugende Gesundheitsfürsorge,

b) allgemeine ärztliche Betreuung,

c) ärztliche Untersuchung und Behandlung,

d) zahnärztliche Untersuchung und Behandlung,

e) stationäre Beobachtung. Untersuchung und Behandlung in den Krankenabteilungen der Bereitschaftspolizei und in Krankenhäusern,

f) Kuren und besondere Heilverfahren in Bädern, Kuranstalten und Heilstätten, einschließlich der Versorgung mit Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln,

2. für die nach § 1 Nr. 3 Berechtigten Maßnahmen nach Nummer 1 Buchst. a bis e, soweit sie während der Teilnahme der Berechtigten an Einsätzen und Übungen durchgeführt werden müssen. Scheidet ein Berechtigter aus dem Anlaß, der diese Maßnahmen notwendig macht, vorzeitig und endgültig aus einem Einsatz oder einer Übung aus, so wird ihm von diesem Zeitpunkt an freie Heilfürsorge nicht mehr gewährt; jedoch werden die Kosten übernommen, die durch den notwendigen Transport zu einem Arzt oder Krankenhaus entstehen.


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen



Red 20231024 / 20231020 / 20220412

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.polizeivollzugsbeamte.de © 2025