Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei (Polizei-Heilfürsorgeverordnung - FHVOPol): § 15 Inkrafttreten

 

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Verordnung über die freie Heilfürsorge der Polizei (Polizei-Heilfürsorgeverordnung - FHVOPol): § 15 Inkrafttreten

§ 15 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.


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Red 20231025

 

 

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