Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG) - Übersicht -

Neu aufgelegt: März 2025

 

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Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG) - Übersicht -

Bundespolizeibeamtengesetz vom 3. Juni 1976 (BGBl. I S. 1357), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 28. Juni 2021 (BGBl. I S. 2250).

 

 

Abschnitt I
Gemeinsame Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften

§ 3 Laufbahnen; Verordnungsermächtigung

§ 4 Polizeidienstunfähigkeit

§ 5 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 6

 

Abschnitt II
Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei

§ 7 Ausbildung

§ 8 Versetzung

§ 9 Stellenvorbehalt

§ 10 Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft und Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung

§ 11 Freizeitausgleich bei Einsätzen und Übungen

§ 12 Erstattung der Kosten eines Studiums

§ 12a Erstattung der Kosten einer Fortbildung

 

Abschnitt III
Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 13 (weggefallen)

§ 14 Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften

§ 15 Verwaltungsvorschriften


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Red 20231031 / 20250915



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