Neu aufgelegt: März 2025 |
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Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG): § 14 Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
§ 14 Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
Wird in anderen Vorschriften auf Vorschriften und Bezeichnungen verwiesen, die durch dieses Gesetz geändert worden oder weggefallen sind, treten an ihre Stelle die Vorschriften und Bezeichnungen nach den geänderten Vorschriften.
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Red 20231031 / 20250915