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Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei (Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung - BPolHfV)
Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung vom 22. Mai 2014 (BGBl. I S. 586), zuletzt durch Artikel 65 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert
Inhaltsübersicht
Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck, Eigenverantwortung, Mitwirkungspflicht
Kapitel 2
Leistungen
§ 7 Notfallbehandlung von Heilfürsorgeberechtigten, die keine allgemeine Heilfürsorgekarte besitzen
§ 14 Leistungen zur Rehabilitation
§ 16 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
§ 17 Behandlung während eines dienstlichen Aufenthaltes im Ausland
Kapitel 3
Schlussbestimmungen
§ 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Red 20231023