Hohe Nachzahlung auch für Polizeibeamte (wegen zu geringer Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Beamtenversorgungsrecht (das Alterssicherungssystem für Beamtinnen und Beamte)

Partner der Gewerkschaft der Polizei (GdP):
die DKB mit dem kostenlosen Konto

DKB LOGO

ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuord-nung der amtsangemessen Alimen-tation  >>>zur (Vor)Bestellung 

 

PDF-SERVICE für nur 15 Euro

Zum Komplettpreis von 15,00 Euro - Laufzeit 12 Monate - bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst und dem Beamtenbereich auf dem Laufenden, u.a. polizeivollzugsbeamte.de. Auch zum Beamtenrecht des Bundes und der Länder werden Sie gut informiert. Im Portal PDF-SERVICE finden Sie alle zehn Bücher, davon fünf eBooks, z.B. Tarifrecht öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L) >>>zum herunterladen, lesen und ausdrucken



Beamtenversorgungsrecht (das Alterssicherungssystem für Beamte)

 

Beamtinnen und Beamte erhalten ihre zu versteuernde Pension aus dem öffentlichen Haushalt des Dienstherrn. Für die Höhe des Ruhegehalts eines ehemaligen Beamten sind maßgeblich:
- die Höhe der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge
- und die Dauer der ruhegehaltfähigen Dienstzeit.

Jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit wird mit einem bestimmten Faktor vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge multipliziert.

Der Gesetzgeber hat parallel zu den Einschnitten in der gesetzlichen Rentenversicherung auch bei den Versorgungsbezügen gekürzt. Mit Beginn der ersten Versorgungsanpassung nach dem 31. Dezember 2002 wird der bisherige Faktor in acht Stufen abgesenkt. Voraussichtlich ab 2010 beträgt der Höchstversorgungssatz statt 75 % nur noch 71,75 %.

Mit dem in 2003 verabschiedeten Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz wurden die mit den Tarifverhandlungen ausgehandelten Gehaltserhöhungen auf die Besoldung übertragen. Die Versorgungsbezüge wurden entsprechend angepasst. Hier wirken sich nunmehr die ersten drei Stufen des VersÄG 2001 aus.

Neben dieser "offenen" Kürzung der Versorgungsbezüge hat der Gesetzgeber in den vergangenen zehn Jahren mittels indirekter Einschnitte durch mehrere Gesetzgebungsmaßnahmen eine tatsächliche Versorgungslücke bei den Beamtinnen und Beamten von etwa 6,25 % geschaffen, die voraussichtlich bereits ab 2010 voll zum Tragen kommen wird.

Von der Senkung des Versorgungsniveaus sind auch die bereits vorhandenen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger betroffen. Eine Übergangsregelung gibt es für sie nicht. Die Versorgungslücke können sie auch nicht mehr durch die "Riester-Produkte" ausgleichen. Für sie ist keine steuerliche Förderung vorgesehen. Zudem haben aktive Beamtinnen und Beamte neben ihrer Pension bis heute keine Möglichkeit, im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge günstige Verträge abzuschließen. Sie können nur über eine eigenfinanzierte private Altersvorsorge die steuerlichen Förderungsmöglichkeiten (sog. "Riester-Rente") in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zum Beamtenversorgungsrecht:

  Hinterbliebenenversorgung   Staatliche Zulagenförderung
 BeamtVG mit Hinweisen  Kindererziehungszeiten   Unfällfürsorge 
 Der Versorgungsfall Mindestversorgung Versorgungsabschlag
 Dienstunfall Ruhegehaltfähige Dienstbezüge  Versorgungsänderungsgesetz 2001
 Dienstunfähigkeit Ruhegehaltfähige Dienstzeit  Versorgungsausgleich

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen



Red 20231020 / Wiwe 2020 UT 20200617

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.polizeivollzugsbeamte.de © 2026