Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV): § 10 Zulassung zum mündlichen Teil

Neu aufgelegt: März 2025

 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversor-gungsrecht in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern. Auch für den Bereich der Polizei und Polizeivollzug geeignet (u.a. polizeivollzugsbeamte.de).

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich. Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden


.

 

>>>zur Übersicht Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV)

 

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (MBPolVDVDV): § 10 Zulassung zum mündlichen Teil

 

§ 10 Zulassung zum mündlichen Teil

(1) Zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens wird zugelassen, wer den schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens und die Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit bestanden hat.

(2) Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die den schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens und die Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit bestanden haben, das Dreifache der Zahl der Ausbildungsplätze, so kann die Zahl der am mündlichen Teil des Auswahlverfahrens Teilnehmenden beschränkt werden; jedoch sind mindestens dreimal so viele Bewerberinnen und Bewerber zuzulassen, wie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen. In diesem Fall wird zugelassen, wer nach der im schriftlichen Teil erzielten Punktzahl am besten geeignet ist.


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Baufinanzierung - Berufsunfähigkeitsabsicherung - KapitalanlagenKrankenzusatzversicherung - Private Krankenversicherung - zuerst vergleichen, dann unterschreiben - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

Brutto/Netto: >>>hier können Sie es ausrechnen lassen

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen: Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe) sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen


 

Red 20250914

mehr zu: Mittlerer Pozileivollungsdienst in der Bundespolizei
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.polizeivollzugsbeamte.de © 2025