Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Heilfürsorge für Beamte des Polizeivollzugsdienstes, Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz und feuerwehrtechnische Beamte (Sächsische Heilfürsorgeverordnung): Inhalt

 

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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Heilfürsorge für Beamte des Polizeivollzugsdienstes, Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz und feuerwehrtechnische Beamte (Sächsische Heilfürsorgeverordnung – SächsHfVO): - Inhaltsverzeichnis

vom 20. Februar 2014

1. § 147 Abs. 5, § § 153 und 156 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 194), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 874, 880) geändert worden ist,

2. § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG) vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 131) geändert worden ist:

 

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Adressatenkreis

§ 2 Art und Umfang der Heilfürsorgeleistungen

§ 3 Genehmigung

§ 4 Träger der Heilfürsorge

 

Zweiter Abschnitt
Heilfürsorgeleistungen

§ 5 Ärztliche Behandlung, einschließlich Psychotherapie

§ 6 Zahnärztliche Behandlung

§ 7 Zahnersatz

§ 8 Arznei- und Verbandmittel

§ 9 Heilmittel

§ 10 Hilfsmittel

§ 11 Krankenhausbehandlung, stationäre und ambulante Hospizleistungen

§ 12 Häusliche Krankenpflege, Soziotherapie, palliative ambulante Versorgung

§ 13 Familien- und Haushaltshilfe

§ 14 Künstliche Befruchtung

§ 15 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

§ 16 Voraussetzungen für Rehabilitationsleistungen

§ 17 Auswahl der Rehabilitationseinrichtung

§ 18 Umfang der Leistungen bei Rehabilitationsmaßnahmen

§ 19 Leistungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit

§ 20 Vorbeugende Gesundheitsfürsorge

§ 21 Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter

§ 22 Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

§ 23 Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation

§ 24 Fahrt- und Transportkosten

§ 25 Leistungen außerhalb des Freistaates Sachsen

 

Dritter Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 26 Härtefälle

§ 27 Weitergewährung der Heilfürsorge

§ 28 Zuständigkeit

§ 29 Übergangsregelungen

§ 30 Inkrafttreten und Außerkrafttreten


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