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zurück Besoldungslexikon von A bis Z
Die Besoldung der 2,1 Mio. Beamtinnen und Beamte ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt. Auf dieser Website informieren wir mit unserem Besoldungslexikon von A bis Z über die wichtigsten Regelungen des Besoldungsrechts, beispielsweise "Rechtspfleger".
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